B Behandlungshinweis
Ein Ersttermin in meiner Praxis besteht in der Regel aus einer umfassenden Anamnese, einer ausführlichen osteopathischen und medizinischen Untersuchung sowie aus einer darauf aufbauenden Behandlung. Deshalb sollten Sie für den Ersttermin in etwa 75 bis 90 Minuten einplanen. In einzelnen Fällen kann die ganzheitliche Erstanamnese sehr umfangreich sein, so dass die osteopathischen und medizinischen Untersuchungen sowie die darauf aufbauenden Behandlungen dann in einem zeitnahen Folgetermin erfolgen.
Je nach Aufwand und Komplexität kostet ein Ersttermin von 75 bis 90 Minuten nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ca. 198,- €. Ein Folgetermin dauert ca. 50 bis 60 Minuten und kostet laut GOÄ ca. 124,- €.
Häufig sind bei den meisten Beschwerden 3 bis 6 nachfolgende Behandlungen erforderlich, welche anfänglich in einem 1- bis 2-wöchigen Abstand und später in einem 3- bis 6-wöchigen Rhythmus erfolgen.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Ersttermin vorhandene Arztbriefe, Befunde und Bilder (z.B. CD) mit.
A Abrechnungshinweis
Zu meinem Patientenstamm zählen Privatpatienten, gesetzlich versicherte Selbstzahler und Beihilfeberechtigte. Meine erbrachten Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Dabei orientiere ich mich an den aktuellen Empfehlungen für analoge Bewertungen durch die Bundesärztekammer sowie an der aktuellen Rechtslage.
Für die erbrachten Leistungen erhalten Sie als Privatpatient eine Rechnung nach der GOÄ, die von Ihnen direkt an mich gezahlt wird. Diese Leistungen werden von den meisten privaten Krankenkassen sowie von der Beihilfe zum größten Teil erstattet. Hierfür kann jedoch keine Gewährleistung übernommen werden.
Von den gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in meiner Praxis die AOK Niedersachsen, IKK Classic, TK u.a. einen bestimmten Anteil (je nach Vertrag) an den osteopathischen Behandlungen. Hierfür kann jedoch keine Gewährleistung übernommen werden. Bitte nehmen Sie hierzu persönlich Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf.
H Hinweis zur Osteopathie
Laut Heilmittelwerbegesetz und aktueller Rechtsprechung möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Osteopathie in der komplementären Medizin mit positiven Erfahrungen angewendet wird, obgleich sie in der Schulmedizin umstritten ist. Ich gebe zu keinem Zeitpunkt ein Heilversprechen.